Oldtimer
Service
Schutz für Schätze

Classic-Tarif der VAV Versicherung für Oldtimer

Oldtimer sind mehr als einfach nur Autos. Sie sind Zeitzeugen und Schätze, die Geschichte gleichermaßen wie Begeisterung verkörpern – es sind echte Liebhaberstücke. Doch diese Perlen der Automobilkultur müssen angemessen geschützt werden. Genau da kommt die VAV Versicherung ins Spiel.

Zukünftige Klassiker auch auf

Klassiker stellen oft ganz besondere Werte dar und sind oft nur schwer zu ersetzen. Eine herkömmliche Autoversicherung berücksichtigt möglicherweise nicht die speziellen Anforderungen, die mit diesen Fahrzeugen verbunden sind. Als führender Anbieter von Oldtimerversicherungen ist die VAV die erste Adresse, wenn es um automobile Schätze geht.

Doch was genau ist ein Oldtimer? In Österreich gibt es dafür genaue gesetzliche Regelungen. Demnach handelt es sich dabei um Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und in einer Liste eingetragen sind, die vom Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bewilligt wurde. Eine Ausnahme bilden Fahrzeug aus 1955 oder noch früher, die immer grünes Licht für den Classic-Tarif der VAV bekommen.

Sicher versichert

Eine Oldtimerversicherung zahlt sich immer dann aus, wenn sich das Fahrzeug auch in einem erhaltungswürdigen Zustand befindet. Bei Pkws und Lkws bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und einem Fahrzeugwert von bis zu 50.000 Euro reicht dann eine einfache Selbstbewertung durch den Versicherungsnehmer inklusive Fahrzeugfotos. Ist der Klassiker voraussichtlich mehr wert, erfolgt die Festlegung der Versicherungssumme über ein Gutachten eines Sachverständigen. Hier besteht bei der VAV Versicherung die Möglichkeit, selbst zu wählen, wie der Wert des Klassikers bemessen werden soll: entweder über den Marktwert, den Wiederbeschaffungswert oder den Wiederaufbauwert. Voraussetzung ist hierbei, dass bei Vertragsabschluss ein entsprechendes Gutachten vorgelegt wird, welches den jeweiligen Wert dokumentiert.

Berechnung Oldtimer-Versicherung

Ein weiterer Vorteil einer entsprechenden Oldtimerversicherung ist, dass in der Haftpflichtversicherung kein Bonus-Malus-System zum Tragen kommt. Denn in der Regel sind die Fahrer eines Klassikers sehr umsichtig und vorsichtig. Außerdem sind die meisten Oldtimer ja kein täglich genutzter Gebrauchsgegenstand, sie sind Liebhaberstücke, die gehegt und gepflegt werden. Und genau deshalb sind die Prämien oft deutlich niedriger, weil sowohl Auto als auch Besitzer ein geringes Risiko darstellen.

Um die passenden Zusatzdeckungen für Klassiker anzubieten, ist im Rahmen des Classic-Tarifs der VAV zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit automatisch mitversichert und eine prämienfreie Wertsteigerungsvorsorge bis zu 20 Prozent mit dabei – vorausgesetzt, das Gutachten ist nicht älter als vier Jahre.

Dipl.-Ing. Christian Sipöcz, Vorstandsmitglied der VAV Versicherung

"Gemäß den gesetzlichen Regelungen in Österreich sind Oldtimer Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und in der vom Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie approbierten Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen sind oder ein Baujahr aus 1955 oder älter aufweisen."

Dipl.-Ing. Christian Sipöcz
Vorstandsmitglied der VAV Versicherung

Einfach ermitteln

Natürlich gibt es auch beim Classic-Tarif der VAV drei Versicherungssparten: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Hier stellen sich Kunden individuell ein Paket zusammen, das ihre Bedürfnisse ideal abdeckt. Die Haftpflichtversicherung bietet eine Versicherungssumme von bis zu 30 Millionen Euro und inkludiert Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Deutlich mehr Leistungen erhält man natürlich mit dem Abschluss einer Kaskoversicherung. In erster Linie dann, wenn eine entsprechende Absicherung beispielsweise gegen Vandalismus, Transport- oder Kurzschlussschäden gewünscht ist.

Die voraussichtlichen Prämien lassen sich dann ganz einfach über den Online-Tarifrechner auf www.vav.at berechnen. Eine VAV Oldtimerversicherung kann grundsätzlich dann abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer über 23 Jahre alt ist und einen privaten Alltags-Pkw auf sich angemeldet hat. In Ballungsräumen, wie Wien, Linz, Graz oder Salzburg, reicht es auch, eine Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel zu besitzen oder Carsharing-Nutzer zu sein. Der Classic-Tarif der VAV zahlt sich aber in jedem Fall aus.

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